Für die Einsatzkräfte wird gemäß BHKG die Freistellung von der Arbeit unter Fortgewährung der Bezüge sichergestellt. Ob haupt- oder ehrenamtliche Einsatzkräfte auf den Fahrzeugen eingesetzt werden, entscheidet die Organisation. Zu beachten ist dabei, dass hauptamtliche Beschäftigte der Organisationen dies während ihrer Arbeitszeit tun. Eine Freistellung unter Fortgewährung der Bezüge kommt in diesem Fall nicht zum Tragen. | Für die Einsatzkräfte wird gemäß BHKG die Freistellung von der Arbeit unter Fortgewährung der Bezüge sichergestellt. Ob haupt- oder ehrenamtliche Einsatzkräfte auf den Fahrzeugen eingesetzt werden, entscheidet die Organisation. Zu beachten ist dabei, dass hauptamtliche Beschäftigte der Organisationen dies während ihrer Arbeitszeit tun. Eine Freistellung unter Fortgewährung der Bezüge kommt in diesem Fall nicht zum Tragen. |