Unfall mit einem Einsatzfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wissensdatenbank DRK Duesseldorf e.V.
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Version vom 4. April 2021, 12:04 Uhr

Die mit einem Einsatzfahrzeug verunfallte Einsatzkraft meldet - unmittelbar nach einer ggf. erforderlichen Notfallversorgung anderer Unfallbeteiligter und der Meldung an die zuständige Leitstelle über 112 - den Unfall der ELZ DRK D.

Die Meldung kann telefonisch, aber auch über Funk erfolgen.

Wichtig ist dabei:

  • W Wo ist der Unfall passiert?
  • W Was ist passiert?
  • W Wie viele Personen sind verletzt?
  • W Wer meldet den Unfall?

Nach einer Meldung des Unfalls muß die Einsatzkraft für Rückfragen erreichbar bleiben. Sofern die Meldung über das Funkgerät abgesetzt wurde, ist z.B. das Handfunkgerät auf derselben Gesprächsgruppe dauerhaft mitzuhören, wenn das Fahrzeug verlassen wird.

Die ELZ DRK D informiert die Leitstelle der Polizei über 110 über den Unfall. Dabei ist die Unfallörtlichkeit genau zu beschreiben, insbesondere, wenn sie sich außerhalb von Düsseldorf befindet. Die Leitstelle der Polizei in Düsseldorf kann diesen Einsatz entgegennehmen und an die örtlich zuständige Leitstelle der Polizei vermitteln.

Eine Unfallaufnahme durch die Polizei ist in jedem Fall erforderlich, auch bei Bagatell-Unfällen oder Unfällen ohne erkennbaren Fremdschaden.

Die ELZ DRK D informiert den B-Dienst DRK über den Unfall. Der B-Dienst DRK setzt sich möglichst telefonisch mit den Einsatzkräften am Unfallort in Verbindung.

Es liegt in der Entscheidung des B-Dienst DRK, ob eine persönliche Unfallaufnahme durch den B-Dienst DRK vor Ort erforderlich ist. Hierbei ist vor allem die Gesundheit der Einsatzkräfte und schließlich der Zustand des betroffenen Einsatzfahrzeuges entscheidend.

Maßnahmen am Unfallort, nachdem eine Notfallversorgung stattgefunden hat

Bei gravierenden Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden ist von einem Versetzen der Fahrzeuge abzusehen, bis die Polizei eintrifft.

Bei kleineren Unfällen können die Fahrzeuge versetzt werden, wenn dadurch eine erhebliche Gefährdungssituation entschärft werden kann oder der Verkehrsfluß nur auf diesem Weg wieder hergestellt werden kann. (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

Vor dem Versetzen der unfallbeteiligten Fahrzeuge sind nach Möglichkeit die Stellungen der Reifen auf dem Boden zu markieren und aussagekräftige Fotos der Unfallsituation anzufertigen.

Anschließend können auch Detail - Fotos von den Beschädigungen der Fahrzeuge, insbesondere der übrigen unfallbeteiligten Fahrzeuge aufgenommen werden.

Maßnahmen zur Fahrzeugbergung und -rückführung

Sofern die Einschätzung der Polizei und die Wahrnehmung der Einsatzkräfte vermuten lässt, dass das verunfallte Fahrzeug noch fahrbereit ist, können die Einsatzkräfte dieses in Abstimmung mit dem B-Dienst DRK entweder sicher versetzen und abstellen oder nach Düsseldorf zurückführen.

Sofern Einsatzfahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind und keine Bergung durch die Polizei aufgrund der Gefährdungssituation veranlasst wird, kann durch den B-Dienst DRK innerhalb von Düsseldorf und im Umkreis von 50km eine Bergung und Rückführung durch unseren Vertrags-Abschleppdienst angefordert werden.

Die Rückführung unserer Einsatzkräfte wird durch den B-Dienst DRK sichergestellt.

Versicherung der Kraftfahrzeuge

Alle Einsatzfahrzeuge des DRK sind versichert bei:

Alle Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes sind versichert bei:

Alle Einsatzfahrzeuge der Stadt Düsseldorf sind versichert bei: