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Die Seite wurde neu angelegt: „·      '''Der Fahrzeugführer ist eigenverantwortlich''' ·      Der Bestimmungszweck der Fahrzeuge bedingt ihre Ausstattung ·      Sachgemäßer…“
·      '''Der Fahrzeugführer ist eigenverantwortlich'''

·      Der Bestimmungszweck der Fahrzeuge bedingt ihre Ausstattung

·      Sachgemäßer Gebrauch

==== '''StVO''' ====

===== § 1 Grundregel =====
·      (1) Teilnehme am Straßenverkehr erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksicht

·      (2) das Verhalten darf keine Schädigung, Gefährdung oder mehr als unvermeidbare Behinderung oder Belästigung anderer Teilnehmer zur Folge haben

===== § 27 Fahren im Verband =====
·      Es gibt 2 Arten der offene und der geschlossene Verband

·      Der geschlossene Verband

o Die Fahrzeuge gelten als 1 Fahrzeug

o Außenstehende dürfen sich nicht einordnen. Der Abstand zum Vordermann ist zu verringern. (Man kann von einer Halbierung des Sicherheitsabstandes ausgehen)

o Lange Verbände müssen Unterbrechungen aufweisen, dass es bspw. Anderen Verkehrsteilnehmern möglich ist, den Verband zu durchfahren um von der Autobahn abzufahren

o Kennzeichnung des Verbandes

§  Beflaggung: alle Fahrzeuge blau, letztes Fahrzeuge grün

§  Die Beflaggung ist vorne link anzubringen

§  Eingeschaltetes Abblendlicht

§  Der Situation angepasstggf. blaues Blinklicht

===== §34 Verhalten bei Unfällen =====
·      Anhalten

·      Unfallstelle sichern

·      Notruf absetzen

·      Erste Hilfe leisten

·      Auf Verlagen Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungsangaben machen

·      Keine Angaben zur Schuldfrage

·      Schaden zu dokumentieren ist gültiges Recht (Foto, Markierung)

===== §35 Sonderrechte =====
·      Befreiung von den Vorschriften der StVO

·      Personenbezogen: Bundespolizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll → zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben

·      Fahrzeugbezogen: Fahrzeuge des Rettungsdienstes → um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwehren (5a)

·      (8) unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und bestehenden Ordnung (betrifft auch Wetterlagen)

·      Es ergeben sichbeispielsweise folgende relevante Ausnahmen:

o Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

o Aufheben des Rechtsfahrgebot

o Überholen auch Rechts

o Fahren entgegen des Befahrverbotes

o Halten und Parken im Halteverbot

===== §36 Zeichen und Weisung der Polizei =====
Sollen auch trotz § 35 im eigenen Interesse beachtet werden

===== §38 Blaues und gelbes Blinklicht =====
·      (1) Blaulicht und Horn gemeinsam ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“

·      Ohne Einsatzhorn: als Gefahrenkennzeichnung oder in Warnfunktion (Beispiel: an Unfallstellen, bei Schonfahrten, im geschlossenen Verband)

·      Legitimiert nicht § 35

==== '''StGB''' ====

===== § 323c „Unterlassen Hilfeleistung “ =====
·      Hilfe leisten, wenn erforderlich und zumutbar

·      Im Rahmen der Möglichkeit

·      Strafe: Geldstrafe oder Haft bis 1Jahr
----

==== '''Verkehrsunfall „Interne Vorschriften“''' ====
1.  Einsatzleitzentrale verständigen

2.  Entsendung des Führungsdienstes (B (DRK)- oder C-Dienst (BF))

3.  Keinerlei Aussagen zur Schuldfrage
trustworthy
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