Umgang mit KFZ: Unterschied zwischen den Versionen

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===='''Verkehrsunfall „Interne Vorschriften“'''====
 
===='''Verkehrsunfall „Interne Vorschriften“'''====
1.  Einsatzleitzentrale verständigen
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[[Unfall mit einem Einsatzfahrzeug]]
 
 
2.  Entsendung des Führungsdienstes (B (DRK)- oder C-Dienst (BF))
 
 
 
3.  Keinerlei Aussagen zur Schuldfrage
 
 
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·      Strafe: Geldstrafe oder Haft bis 1Jahr
 
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Vor Abfahrt ist der sogenannte '''Wolke''' Check durchzuführen:
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| align="center" | '''K''' || align="center" | Kraftstoff || Hat das Fahrzeug genug Kraftstoff im Tank? Sind vorhandene Reservekanister voll?
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| align="center" | '''E''' || align="center" | Elektrotechnik|Elektrik || Fahrzeugbeleuchtung in Ordnung? Ladegeräte für medizinisches Gerät, Handscheinwerfer, Funkgeräte in Betrieb?
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| align="center" | '''N''' || align="center" | Notfallausrüstung || Ist Notfallausrüstung für den Fall eines Unfalles vorhanden (Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste, Bordwerkzeug, Abschleppseil, Starterkabel, Abdichtmaterial, Sicherheitsdatenblätter)?
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| align="center" | '''A''' || align="center" | Werkzeug|Ausrüstung || Sind Fahrzeugheber, Ersatzrad, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck vorhanden und funktionstüchtig?
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| align="center" | '''M''' || align="center" | Mitfahrer || Sind alle Mitfahrer dabei?
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| align="center" | '''A''' || align="center" | Anhänger || Ist der Anhänger in Ordnung, korrekt angekuppelt und angeschlossen?
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2021, 09:12 Uhr

·      Der Fahrzeugführer ist eigenverantwortlich

·      Der Bestimmungszweck der Fahrzeuge bedingt ihre Ausstattung

·      Sachgemäßer Gebrauch

Verkehrsunfall „Interne Vorschriften“

Unfall mit einem Einsatzfahrzeug

StVO

§ 1 Grundregel

·      (1) Teilnehme am Straßenverkehr erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksicht

·      (2) das Verhalten darf keine Schädigung, Gefährdung oder mehr als unvermeidbare Behinderung oder Belästigung anderer Teilnehmer zur Folge haben

§ 27 Fahren im Verband

·      Es gibt 2 Arten der offene und der geschlossene Verband

·      Der geschlossene Verband

o Die Fahrzeuge gelten als 1 Fahrzeug

o Außenstehende dürfen sich nicht einordnen. Der Abstand zum Vordermann ist zu verringern. (Man kann von einer Halbierung des Sicherheitsabstandes ausgehen)

o Lange Verbände müssen Unterbrechungen aufweisen, dass es bspw. Anderen Verkehrsteilnehmern möglich ist, den Verband zu durchfahren um von der Autobahn abzufahren

o Kennzeichnung des Verbandes

§  Beflaggung: alle Fahrzeuge blau, letztes Fahrzeuge grün

§  Die Beflaggung ist vorne link anzubringen

§  Eingeschaltetes Abblendlicht

§  Der Situation angepasstggf. blaues Blinklicht

§34 Verhalten bei Unfällen

·      Anhalten

·      Unfallstelle sichern

·      Notruf absetzen

·      Erste Hilfe leisten

·      Auf Verlagen Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungsangaben machen

·      Keine Angaben zur Schuldfrage

·      Schaden zu dokumentieren ist gültiges Recht (Foto, Markierung)

§35 Sonderrechte

·      Befreiung von den Vorschriften der StVO

·      Personenbezogen: Bundespolizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll → zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben

·      Fahrzeugbezogen: Fahrzeuge des Rettungsdienstes → um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwehren (5a)

·      (8) unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und bestehenden Ordnung (betrifft auch Wetterlagen)

·      Es ergeben sichbeispielsweise folgende relevante Ausnahmen:

o Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

o Aufheben des Rechtsfahrgebot

o Überholen auch Rechts

o Fahren entgegen des Befahrverbotes

o Halten und Parken im Halteverbot

§36 Zeichen und Weisung der Polizei

Sollen auch trotz § 35 im eigenen Interesse beachtet werden

§38 Blaues und gelbes Blinklicht

·      (1) Blaulicht und Horn gemeinsam ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“

·      Ohne Einsatzhorn: als Gefahrenkennzeichnung oder in Warnfunktion (Beispiel: an Unfallstellen, bei Schonfahrten, im geschlossenen Verband)

·      Legitimiert nicht § 35

StGB

§ 323c „Unterlassen Hilfeleistung “

·      Hilfe leisten, wenn erforderlich und zumutbar

·      Im Rahmen der Möglichkeit

·      Strafe: Geldstrafe oder Haft bis 1Jahr

Wolke (Check)

Vor Abfahrt ist der sogenannte Wolke Check durchzuführen:

W Wasser Kühlwasserstand / Scheibenwischwasserstand in Ordnung?
O Öl Motorölstand in Ordnung?
L Reifendruck|Luft Reifenluftdruck in Ordnung? Reifen ohne Beschädigung nach Geländeeinsatz?
K Kraftstoff Hat das Fahrzeug genug Kraftstoff im Tank? Sind vorhandene Reservekanister voll?
E Elektrotechnik|Elektrik Fahrzeugbeleuchtung in Ordnung? Ladegeräte für medizinisches Gerät, Handscheinwerfer, Funkgeräte in Betrieb?
 
N Notfallausrüstung Ist Notfallausrüstung für den Fall eines Unfalles vorhanden (Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste, Bordwerkzeug, Abschleppseil, Starterkabel, Abdichtmaterial, Sicherheitsdatenblätter)?
 
A Werkzeug|Ausrüstung Sind Fahrzeugheber, Ersatzrad, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck vorhanden und funktionstüchtig?
M Mitfahrer Sind alle Mitfahrer dabei?
A Anhänger Ist der Anhänger in Ordnung, korrekt angekuppelt und angeschlossen?