Unfall mit einem Einsatzfahrzeug

Aus Wissensdatenbank DRK Duesseldorf e.V.
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Die mit einem Einsatzfahrzeug verunfallte Einsatzkraft hat folgende Aufgaben:

  • Absicherung der Unfallstelle sicherstellen (Warnblinker, Blaulicht, Warndreieck, Verkehrsleitkegel, Warnweste)
  • ggf. erforderliche Notfallversorgung anderer Unfallbeteiligter durchführen
  • ggf. Meldung an die örtlich zuständige Leitstelle über 112
  • Meldung an die Polizei über 110
  • Meldung an die ELZ DRK D über Telefon oder Funk

Die Aufgaben können durch mehrere Einsatzkräfte parallel durchgeführt werden oder an andere Personen im Umfeld des Unfalls delegiert werden. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist nach dem Herstellen von Sicherheit an der Unfallstelle die Notfallversorgung.

Anwesende Führungskräfte übernehmen die Koordination der Maßnahmen.

Wichtig ist dabei:

  • W Wo ist der Unfall passiert?
  • W Was ist passiert?
  • W Wie viele Personen sind verletzt?
  • W Wer meldet den Unfall?

Nach einer Meldung des Unfalls muß die Einsatzkraft für Rückfragen erreichbar bleiben. Sofern die Meldung über das Funkgerät abgesetzt wurde, ist z.B. das Handfunkgerät auf derselben Gesprächsgruppe dauerhaft mitzuhören, wenn das Fahrzeug verlassen wird.

Die ELZ DRK D informiert die Leitstelle der Polizei über 110 über den Unfall - unabhängig davon, ob das bereits durch die verunfallte Einsatzkraft oder andere Verkehrsteilnehmer erfolgt ist. Dabei ist die Unfallörtlichkeit präzise zu beschreiben, insbesondere, wenn sie sich außerhalb von Düsseldorf befindet. Die Leitstelle der Polizei in Düsseldorf kann diesen Einsatz entgegennehmen und an die örtlich zuständige Leitstelle der Polizei vermitteln.

Eine Unfallaufnahme durch die Polizei ist in jedem Fall erforderlich, auch bei Bagatell-Unfällen oder Unfällen ohne erkennbaren Fremdschaden.

Die ELZ DRK D informiert den B-Dienst DRK über den Unfall. Der B-Dienst DRK setzt sich möglichst telefonisch mit den Einsatzkräften am Unfallort in Verbindung.

Es liegt in der Entscheidung des B-Dienst DRK, ob eine persönliche Unfallaufnahme durch den B-Dienst DRK vor Ort erforderlich ist. Hierbei ist vor allem der gesundheitliche Zustand der Einsatzkräfte und schließlich der Zustand des betroffenen Einsatzfahrzeuges entscheidend. Sofern hier geringste Zweifel aufkommen, sucht der B-Dienst DRK persönlich die Unfallstelle auf.

Maßnahmen am Unfallort, nachdem eine Notfallversorgung stattgefunden hat

Bei gravierenden Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden, ist von einem Versetzen der Fahrzeuge abzusehen, bis die Polizei eintrifft.

Bei kleineren Unfällen können die Fahrzeuge versetzt werden, wenn dadurch eine erhebliche Gefährdungssituation entschärft werden kann oder der Verkehrsfluß nur auf diesem Weg wieder hergestellt werden kann. (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

Vor dem Versetzen der unfallbeteiligten Fahrzeuge sind nach Möglichkeit die Stellungen der Reifen auf dem Boden zu markieren und aussagekräftige Fotos der Unfallsituation anzufertigen.

Anschließend können auch Detail - Fotos von den Beschädigungen der Fahrzeuge, insbesondere der übrigen unfallbeteiligten Fahrzeuge aufgenommen werden.

Maßnahmen zur Fahrzeugbergung und -rückführung

Sofern die Einschätzung der Polizei und die Wahrnehmung der Einsatzkräfte vermuten lässt, dass das verunfallte Fahrzeug noch fahrbereit ist, können die Einsatzkräfte dieses in Abstimmung mit dem B-Dienst DRK entweder sicher versetzen und abstellen oder nach Düsseldorf zurückführen.

Sofern Einsatzfahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind und keine Bergung durch die Polizei aufgrund der Gefährdungssituation veranlasst wird, kann durch den B-Dienst DRK innerhalb von Düsseldorf und im Umkreis von 50km eine Bergung und Rückführung durch unseren Vertrags-Abschleppdienst angefordert werden.

Abschleppservice Adena

Kieshecker Weg 144

40468 Düsseldorf

Telefon: 0211 485400

Die Rückführung unserer Einsatzkräfte wird durch den B-Dienst DRK sichergestellt.

Versicherung der Kraftfahrzeuge

Alle Einsatzfahrzeuge des DRK sind versichert bei:

VHV-Allgemeine Versicherungen AG

VHV Platz 1

30177 Hannover

Alle Einsatzfahrzeuge des Landes NRW sind versichert über das Land NRW. Das DRK hat zusätzlich eine weitergehende Versicherung für diese Fahrzeuge bei der VHV-Allgemeine Versicherungen AG abgeschlossen.

Alle Einsatzfahrzeuge des Bundes sind versichert über den Bund. Das DRK hat zusätzlich eine weitergehende Versicherung für diese Fahrzeuge bei der VHV-Allgemeine Versicherungen AG abgeschlossen.

Alle Einsatzfahrzeuge der Stadt Düsseldorf sind versichert bei der Stadt Düsseldorf. Das DRK hat zusätzlich eine weitergehende Versicherung für das Fahrzeug bei der VHV-Allgemeine Versicherungen AG abgeschlossen.

Die Entscheidung über welche Versicherung ein Unfallschaden abgewickelt wird, trifft ausschließlich das Fuhrparkmanagement. Insofern ist eine umfassende Dokumenation des Unfalls in allen Fällen erforderlich.

Dokumentation des Unfalls

Der B-Dienst DRK füllt gemeinsam mit der Einsatzkraft ein Unfall-Formular aus und leitet es zusammen mit den Fotos von der Unfallstelle und der polizeilichen Vorgangsbearbeitung unverzüglich an das Fuhrparkmanagement über eMail an fuhrpark@drk-duesseldorf.de weiter

Formular für alle Einsatzfahrzeuge: Kfz-Schadenanzeige_Kreisverband.pdf

zusätzliches Formular für Fahrzeuge des Landes NRW: Unfallmeldebogen_KFZ-Land.pdf

zusätzliches Formular für Fahrzeuge des Bundes: Unfallmeldebogen_Kfz-Bund.pdf

Sofern Einsatzkräfte verletzt wurden, ist die Verfahrensweise Verletzte oder erkrankte Einsatzkraft zu berücksichtigen.