Fahrauftrag

Aus Wissensdatenbank DRK Duesseldorf e.V.
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Ein Fahrauftrag für ein Einsatzfahrzeug des DRK, des Bundes oder des Landes wird durch eine Führungskraft angeordnet.

Die Anordnung kann erfolgen durch:

  • schriftlichen Fahrauftrag (Beleg)
  • mündlicher Fahrauftrag
  • Zuweisung eines Fahrzeuges zu einem Einsatz (Einsatzserver)
  • Alarmierung über elektronische Verfahren (DME)

Der Fahrauftrag berechtigt die Einsatzkraft zur Durchführung der Fahrt. Die Verantwortung für den Zweck der Fahrt liegt damit beim Auftraggeber. Die Verantwortung für die Durchführung der Fahrt liegt beim Fahrer.

Mit der Durchführung der Fahrt dürfen nur Einsatzkräfte beauftragt werden, die

  • über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen
  • in das zu fahrende Fahrzeug eingewiesen sind
  • zum Zeitpunkt des Fahrtantritts fahrtüchtig sind