Grundlagen der Organisation
Grundlage der Organisation
Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Teil der „weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfer von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt allein nach dem Maß ihrer Not“ (ca. 5Millionen Mitglieder)
Aufgaben
International
• Internationale Hilfe in bewaffneten Konflikten und (Natur-) Katastrophen
• Unterstützung bei der Verbreitung des humanitären Völkerrechtes
National
• Katastrophenschutz
• Sanitätsdienst
• Rettungsdienst
• Blutspendedienst
• Suchdienst
• Krankenpflege
• Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Grundsätze
1. Menschlichkeit
unterschiedslos Hilfe zu leisten, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Bestreben Leben und Gesundheit zu schützen und die Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und dauerhaften Frieden zu fördern
2. Unparteilichkeit
Nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, soziale Stellung oder politischer Überzeugung zu unterscheiden. Bemühen einzig nach dem Maß der Not zu helfen, dabei den dringendsten Fällen Vorrang zu geben
3. Neutralität
Um Vertrauen zu erhalten, ist enthalten aus Feinseligkeiten und Auseinandersetzungen notwendig
4. Unabhängigkeit
Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung ist unabhängig, trotz der Anerkennung und Einhaltung der jeweiligen Landesgesetze, soll die Eigenständigkeit bewahrt werden
5. Freiwilligkeit
freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne Gewinnstreben
6. Einheit
in jedem Land kann es nur eine nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondbewegung geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausführen
7. Universalität
Die Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht einander zu helfen.
Entstehungsgeschichte
• Henry Dunant wird als Sohn eines wohlhabenden schweizer Kaufmann und dessen Ehefrau in Genf am *08.05.1828 geboren
• Die Familie engagiert sich in Wohltätigkeitsarbeit
• 1849 beendet Dunant vorzeitig seine Schulzeit
• Er beginnt eine Banklehre
• Er engagiert sich sozial und christlich
• Dunant wechselt in ein Genfer Handelsunternehmen, er schließt viele Geschäfte im Ausland erfolgreich ab
• Daraufhin macht sich Dunant selbstständig
• Im Zuge seiner Tätigkeit als Kaufmann reist er 1859 nach Italien um bei Napoleon III persönlich vorzusprechen, da er Probleme mit der Kolonialbehörde hatte
• 24.06.1859 Schlacht von Solferino, Dunant wird Zeuge der unzureichenden Versorgung und beginnt Hilfe zu organisieren
• Die Erlebnisse lassen Dunant nicht mehr los und er schildert seine Eindrücke in „Eine Erinnerung an Solferino“, welche 1862 veröffentlicht wird
• Neben den Eindrücken entwickelt Dunant auch Vorschläge um solche Szenarien wie in Solferino (mit ca. 6.000 Toten und 40.000 Verletzten) die ohne Unterstützung auf dem Schlachtfeld zurückbleiben in Zukunft zu vermeiden
• In der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft bekam Dunant die Möglichkeit seine Ideen zu verwirklichen, es entstand am 09.02.1863 ein eigenständiger Ausschuss des „internationale Komitee von Roten Kreuz“
• Henry Dunant selber bekam Probleme als Kaufmann und wird 1867 des betrügerischen Bankrotts überführt
• Dunant verlässt Genf und reist Jahre durch Europa, schafft es aber nicht sich eine neue Existenz aufzubauen
• Mit 60 Jahren lässt er sich in Heiden (Schweiz) nieder, was seine Familie zur Bedingung für weitere finanzielle Unterstützung stellt
• 1895 erscheinen mehrere Artikel in deutschen und Schweizer Zeitungen wodurch Dunant rehabilitiert wird
• Dunant erhielt mehrere Auszeichnungen und Ehrungen unter anderem den ersten Friedensnobelpreis zusammen mit dem französischen Friedenskämpfer Frédéric Passy 1901
• Am 30.10.1910 verstirbt Dunant und wird in Zürich beigesetzt
Genfer Abkommen
Die Genfer Abkommen gründen in der Achtung vor dem Menschen und seiner Würde. Sie erheben Forderung, dass die Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, und jene, die infolge von Krankheit, Verwundung, Gefangenschaft, Schiffbruch oder aus einer anderen Ursache kampfunfähig sind, geschont und gegen die Kriegsauswirkungen geschützt werden, sowie das den leidenden Menschen unterschiedslos Beistand und Hilfe zu leisten ist.
Die Genfer Abkommen gliedern sich in 4 Teile zuzüglich Zusatzprotokolle:
• Das I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felder stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1864; spätere Fassungen stammen aus den Jahren 1906 und 1929.
• Das II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, der Kranken und der Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See stammt in seiner ersten Fassung aus dem Jahre 1899, in der zweiten Fassung aus dem Jahre 1907.
• Das III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen hat einen Vorläufer aus dem Jahre 1929.
• Das IV. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten ist neu und hat demnach keinen Vorläufer (1949).