Nutzung der Fahrzeuge des Bundes und des Landes NRW außerhalb von Düsseldorf

Aus Wissensdatenbank DRK Duesseldorf e.V.
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Die unseren Einsatzeinheiten zugeordneten Einsatzfahrzeuge des Bundes und des Landes dürfen ohne Kenntnis der zuständigen Behörden nur in Düsseldorf aufgrund eines Fahrauftrages genutzt werden.

Sofern Fahrzeuge außerhalb der Stadt Düsseldorf eingesetzt werden, ist dies dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) gegenüber anzuzeigen. Dies kann drei Tage vor Beginn der Fahrt über eine formlose eMail an katastrophenschutz.feuerwehr@duesseldorf.de erfolgen, aus der der Zweck der Fahrt, die Kennzeichen der beteiligten Einsatzfahrzeuge, der Zeitraum der Fahrt und der Weg der Fahrt hervorgehen.

  • Mit der Anzeige gegenüber dem HVB dürfen Landesfahrzeuge innerhalb von NRW uneingeschränkt genutzt werden.
  • Mit der Genehmigung durch den HVB dürfen Bundesfahrzeuge innerhalb von NRW uneingeschränkt genutzt werden.

Unter Umständen ist mit der Nutzung der Fahrzeuge außerhalb von Düsseldorf auch eine Veränderung der Einsatzbereitschaft der zugehörigen Einsatzeinheit verbunden. Diesen Zusammenhang erkennt der HVB und nimmt entsprechende Änderungen im zentralen Landesinformationssystem für die Gefahrenabwehr IG-NRW vor.

Sofern ein Verlassen des Bundeslandes erforderlich wird, wird der HVB die erforderlichen Genehmigungen seitens der Bezirksregierung einholen. Hierbei muß der Vorlauf für die Anzeige mindestens 7 Tage vor Fahrtantritt betragen.