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Die unseren Einsatzeinheiten zugeordneten Einsatzfahrzeuge des Bundes und des Landes dürfen ohne Kenntnis der zuständigen Behörden nur in Düsseldorf aufgrund eines Fahrauftrages genutzt werden.
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Die unseren Einsatzeinheiten zugeordneten Einsatzfahrzeuge des Bundes und des Landes dürfen ohne Kenntnis der zuständigen Behörden nur in Düsseldorf aufgrund eines [[Fahrauftrag|Fahrauftrages]] genutzt werden.
    
Sofern Fahrzeuge außerhalb der Stadt Düsseldorf eingesetzt werden, ist dies dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) gegenüber anzuzeigen. Dies kann drei Tage vor Beginn der Fahrt über eine formlose eMail an [mailto:katastrophenschutz.feuerwehr@duesseldorf.de katastrophenschutz.feuerwehr@duesseldorf.de] erfolgen, aus der der Zweck der Fahrt, die Kennzeichen der beteiligten Einsatzfahrzeuge, der Zeitraum der Fahrt und der Weg der Fahrt hervorgehen.
 
Sofern Fahrzeuge außerhalb der Stadt Düsseldorf eingesetzt werden, ist dies dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) gegenüber anzuzeigen. Dies kann drei Tage vor Beginn der Fahrt über eine formlose eMail an [mailto:katastrophenschutz.feuerwehr@duesseldorf.de katastrophenschutz.feuerwehr@duesseldorf.de] erfolgen, aus der der Zweck der Fahrt, die Kennzeichen der beteiligten Einsatzfahrzeuge, der Zeitraum der Fahrt und der Weg der Fahrt hervorgehen.
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